Entschädigung

Entschädigung für ehemalige Russland- und Baraganverschleppte nach dem Gesetz 118/1990 und 2011/2013

Nach der Ergänzung des Entschädigungsgesetzes für politisch verfolgte, können nun auch ehem. Russlandverschleppte und Baragandeportierte oder auch andere politisch Verfolgte, die keine rumänische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Zeit ihrer Haft, eine Entschädigung erhalten. Erste Voraussetzung ist die Vorlage einer Bestätigung, dass die Person deportiert, verschleppt oder im Gefängnis war. Wer diese Bestätigung nicht besitzt, kann diese beantragen bei

Consiliul National pentru studierea arhivelor Securitatii
Str. Matei Basarab nr. 55-57, Bucuresti sector 3, RO 030671

Der Antrag kann auf dem Postweg nach Bukarest gesendet werden. Auf dem Antrag muss jedoch eine Kontaktperson aus Rumänien angegeben werden, an welche die Bestätigung gesendet wird (hat auch die Portogebühren zu bezahlen) Ehem. Baraganverschleppte können diese Bestätigung auch beantragen über die

Asociatia fostilor deportati in Baragan
Piata Libertatii nr. 2 ap. 10, RO 300077 Timisoara

Dort soll man persönlich vorsprechen oder über einen Bevollmächtigten die Bestätigung beantragen. Die Verschleppung kann auch durch andere Akten nachgewiesen werden, z.B. durch die russische Entlassung, Eintragung in das Arbeitsbuch, nicht jedoch durch deutsche Akten. (Heimkehrerschein o.ä.) Nach dem Eingang der Bestätigung wird ein Formantrag gestellt (siehe Formblatt). Dieser muss persönlich oder durch einen notariell mit Apostille beglaubigten Bevollmächtigten abgegeben werden. Mit der Post eingesendete Anträge werden nicht bearbeitet. Die Anträge mit allen Unterlagen sind abzugeben bei:

Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Timis
Str. Florimund de Mercy nr. 2, RO 300085 Timisoara

oder

Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Arad
Str. Gheorghe Lazar nr. 20, RO 310126 Arad

oder

Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Caras-Severin
Str. Traian Lalescu nr. 27, RO 320050, Resita

Diesem Antrag sind folgende Akten beizufügen:

Bestätigung der Verschleppung, Entlassung, Dovada u.ä.

act de identitate
 
Personalausweis
 
certificat de nastere
 
Geburtsurkunde
 
certificat de casatorie
 
Trauschein
 
procura speciala (Notar)
 
notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille wenn man den Antrag nicht persönlich abgibt
 
cont bancar
 
Bankverbindung mit IBAN und BIC mit Unterschrift und Stempel der Bank
 
dovada ca este in viata
 
Lebensbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
 
alte acte
 
Entlassung und andere Akten zur Verschleppung, Bescheinigung
 
act pentru modificarea numelui
 
Bestätigung durch einen anerkannten Übersetzer wenn Namensschreibung (z. B. Josif – Josef, Johann – Joan) geändert ist
 
Declaratie für Witwen/Witwer
 
Erklärung mit amtlich bestätigter Unterschrift, dass Antragsteller/in nicht wieder geheiratet hat
 

Todesschein des verstorbenen Ehepartners, Bestätigung und alle oben genannten Akten des Verstorbenen, wenn Antrag als Witwen/Witwer gestellt wird

Alle Akten müssen in rumänischer Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Es sollten gute Kopien beigefügt werden, da die Beamten die Originale nach Einsicht zurückgeben. Von dieser Behörde erhält man eine Decizie, diese reicht man mit einem Antrag beim Rentenamt ein. Antragsformular erhält man beim Rentenamt.

Casa Judeteana de Pensii Timis
Str. Andrei Saguna bl. U6, RO 300104 Timisoara, Tel: 0049 256 308050

Akten müssen auch dort persönlich oder durch einen notariell Bevollmächtigten abgegeben werden.

 
Bild
Totop Button