a) Karitative Unterstützung von bedürftigen
Banater schwäbischen Einzelpersonen.
b) Gewährung von Zuschüssen und Fördermitteln für
andere soziale und gemeinnützige
Einrichtungen und Organisationen der Banater Schwaben.
c) Gewährung von Mitteln und Zuschüssen für alle
Maßnahmen, die zur Verbesserung der sozialen
und materiellen Lage von Banater Schwaben führen können, z.
B. für Lehrgänge,
Veranstaltungen, Tagungen und Publikationen.
d) Errichtung und Betreiben
von Seniorenwohnanlagen in der Organisationsform "Betreutes
Wohnen", von
Altenküchen sowie von Altenwohn‑ und Altenpflegeheimen sowohl für die
Langzeit‑ als auch für die Kurzzeitpflege.
e) Mahlzeitdienste an bedürftige Personen im Sinne
von § 53 und 68 AO.